Rufschädigende Bewertungen löschen

8. Juli 2021

Unternehmen können unzulässige Bewertungen auf Google, Jameda & Co. löschen lassen. Auf rechtswirksame Löschanträge gegen Bewertungen müssen die Plattformen innerhalb weniger Tage reagieren und ein Prüfverfahren einleiten.

„Wen interessieren schon ein paar Negativ-Bewertungen meines Unternehmens auf Google?“ – Einen sehr großen Teil der potentiellen Kunden:

Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom gab fast die Hälfte der Studienteilnehmer an, Online-Bewertungsportale wie Google oder Jameda zu nutzen und sich von den Bewertungen beeinflussen zu lassen. Bewertungsportale haben somit einen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss auf die Reputation eines Unternehmens oder einer Praxis.

Für einen niedergelassenen Orthopäden ist BROST CLAẞEN aktuell in Löschverfahren erfolgreich gegen unberechtigte Bewertungen auf Google vorgegangen: In schnellen außergerichtlichen Verfahren wurden auf die Anträge von BROST CLAẞEN 28 von 29 beanstandeten Bewertungen gelöscht. 

Zur Löschung von rufschädigenden Bewertungen sind derzeit mehrere Fachbeiträge von Kanzleipartner Dr. Jörn Claßen veröffentlicht (u.a. Ärzteblatt, Hotelfachzeitung, ahgz). Die Beiträge finden Sie hier:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/216986/Bewertungsportale-Eintraege-muessen-auch-in-Coronazeiten-schnell-geloescht-werden

https://hotelfachzeitung.com/hotelnachrichten/fachwissen/bewertungsportale-muessen-abtraegliche-bewertungen-schnell-loeschen

https://www.ahgz.de/hotellerie/news/nach-urteil-google-loescht-bewertungen-jetzt-schneller-300267?crefresh=1