Gericht verpflichtet TikTok zur Freischaltung eines gesperrten Profils

6. März 2025

Das Landgericht Darmstadt hat auf Antrag von BROST CLAßEN innerhalb eines Tages eine einstweilige Verfügung gegen TikTok erlassen, wonach TikTok zur Freischaltung eines gesperrten Nutzerkontos einer bekannten Content Creatorin verpflichtet wurde.

Das reichweitenstarke TikTok-Profil der von BROST CLAßEN vertretenen Content Creatorin war für diese völlig überraschend gesperrt worden: Eine vorherige Information zu der drohenden Sperre war nicht erfolgt, ebenso wenig wurden vorab konkrete und nachvollziehbare Gründe für die Sperre mitgeteilt.

Auf den zunächst von der Nutzerin eingelegten Widerspruch erfolgte keine Reaktion der Plattform.

Erst nachdem die Plattform von BROST CLAßEN anwaltlich zu einer Freischaltung aufgefordert wurde, teilte sie nähere Gründe für die Sperrung mit. Das Profil sei gesperrt worden, weil die Nutzerin in der Bio ihres TikTok-Accounts für ihr OnlyFans-Konto geworben habe.  OnlyFans sei eine Erotik- und Pornoplattform. Hiermit habe sie gegen die Richtlinie „Sensible und nicht jugendfreie Themen“ verstoßen. Eine Freischaltung wurde abgelehnt.

Da die Content Creatorin auf die Nutzung von TikTok dringend angewiesen ist, war schnelles Handeln geboten, sodass BROST CLAßEN am zuständigen Landgericht eine gerichtliche Eilentscheidung beantragte. Mit Erfolg:

Social-Media-Sperre ohne vorherige Nutzeranhörung unzulässig

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und den insoweit aufgestellten Mindestanforderungen an das Verfahren zur Sperrung von Nutzerkonten, ist der Nutzer vorab über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos zu informieren. Darüber hinaus ist ihm ist der genaue Grund hierfür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen, an die sich eine Neubescheidung anschließt. Auch nach den Vorgaben des Digital Service Act (DSA), der seit Februar 2024 in der ganzen EU gilt, erfordert die Sperrung von Nutzerkonten eine klare und spezifische Begründung.

Diesen Anforderungen wurde das Vorgehen der Plattform nicht gerecht, weshalb die Sperrung nach Auffassung von BROST CLAßEN bereits aus formellen Gründen unzulässig war.

Verlinkung auf einen OnlyFans-Account berechtigt TikTok-Sperre nicht per se

Zudem lag der von TikTok später behauptete Verstoß gegen die Richtlinien nicht vor. Nach den Community-Richtlinien der Plattform ist es grundsätzlich zulässig, im TikTok-Profil externe Links zu teilen. An keiner Stelle wird darauf hingewiesen, dass eine Verlinkung auf einen OnlyFans-Account unzulässig ist. Um pornografische Inhalte ging es in dem Verfahren nicht. OnlyFans ist per se auch keine pornografische Webseite, sondern nur eine weitere Social-Media-Plattform.

Das Landgericht Darmstadt teilte diese Einschätzung und verpflichtete TikTok dazu, das Profil wieder freizuschalten. Dies ist mittlerweile erfolgt. Die Content Creatorin hat wieder vollen Zugriff auf ihr TikTok-Profil. Die Verfahrenskosten muss TikTok zahlen.


Anwaltliche Hilfe bei gesperrtem TikTok-Profil

BROST CLAßEN ist auf das Medienrecht spezialisiert. Die Anwältinnen und Anwälte sind ausgewiesene Experten in der Rechtsverteidigung gegen Social-Media-Plattformen wie z. B. TikTok oder Instagram und konnten bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich gegen Kontosperrungen vorgehen. Für Fragen und Anliegen sind sie unter mail@brostclassen.de oder 0221 48 55 77 90 unkompliziert erreichbar.