Ein deutscher Dirigent und Bekannter der russischen Sängerin Anna Netrebko führt derzeit verschiedene gerichtliche Verfahren gegen ukrainische Aktivisten, darunter auch Kateryna Plaksiy.
Der Dirigent hatte gegen Frau Plaksiy vor dem Amtsgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der Frau Plaksiy ein Facebook-Kommentar untersagt wurde. Das Amtsgericht deutete den auf ukrainisch verfassten Kommentar dergestalt, dass Frau Plaksiy den Dirigenten als „kremlfreundlichen Propagandisten“ bezeichnet habe.
Gegen die Entscheidung ging Frau Plaksiy mit BROST CLAẞEN in Berufung. Das Landgericht Stuttgart machte in der mündlichen Verhandlung am 06.06.2024 deutlich, dass es bereits Zweifel an dem sog. Verfügungsgrund sah, da die Gegenseite durch ihr verzögertes Vorgehen nicht hinreichend deutlich gemacht habe, dass die Sache dringlich ist. Dies ist jedoch eine Voraussetzung für die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung.
Der Anwalt des Dirigenten nahm den Antrag daraufhin zurück. Die einstweilige Verfügung hat keinen Bestand mehr, Frau Plaksiy darf sich wieder ohne Sorge entsprechend äußern. Der Dirigent muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Da das Gericht keine inhaltliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Äußerung traf, ist mit einer weiteren Entscheidung darüber in einem weiteren Verfahren zu rechnen.