Unterlassungsanspruch für Historiker gegen Freie Universität Berlin durchgesetzt

5. Dezember 2024

Wir haben für einen deutschen Historiker die Unterlassung einer rechtswidrigen Äußerung in einem Beitrag einer historischen Fachzeitschrift der Freien Universität Berlin durchgesetzt.

In dem Beitrag des mittlerweile verstorbenen Autors Werner Schulz ging es um die Aufarbeitung des DDR-Staatsdopings und die Rolle des Vereins „Doping-Opfer-Hilfe“ unter dem Vorsitz der ehemaligen DDR-Sportlerin Ines Geipel. Der Beitrag erschien posthum in einer – mittlerweile eingestellten – Fachzeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat der FU Berlin.

Durch den Beitrag wurden die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten verletzt, weil die für eine Verdachtsberichterstattung vorgegebenen Grundsätze nicht beachtet wurden. So fehlte es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen für den publizierten Vorwurf und es wurde hierzu nicht angehört.

Vor dem Landgericht Berlin II hat die Freie Universität Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, den Verdacht über unseren Mandanten nicht zu wiederholen. Zwei weitere beanstandete Äußerungen wurden nicht in die Unterlassungserklärung aufgenommen. Die Parteien haben den Rechtsstreit durch Vergleich beendet.

Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen und Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):

„Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung gelten auch für Beiträge in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Der Rufschaden kann durch eine derartige Publikation sogar höher sein als bei einer Veröffentlichung in einem flüchtigen Tagesmedium. Auch in wissenschaftlichen Publikationen dürfen Verdachtsäußerungen nur bei (u.a.) einer hinreichenden Tatsachengrundlage und Stellungnahmemöglichkeit für den Betroffenen getätigt werden.


Die Kanzlei BROST CLAßEN ist auf das Presserecht spezialisiert. Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei führen regelmäßig Verfahren zu Fällen im Bereich der Verdachtsberichterstattung. Einen Schwerpunkt stellt zudem die präventive Beratung bei drohender kritischer Medienberichterstattung dar. Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

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Rechtsanwalt

Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch)