Ein Blogger mit großer Reichweite hat auf Twitter die Privatanschrift eines bekannten Wissenschaftlers im Rahmen eines angezettelten Shitstorms veröffentlicht. Der Wissenschaftler ist mit BROST CLAẞEN sofort und effektiv gegen die Veröffentlichung vorgegangen. Das Landgericht Hanau verbot im Eilverfahren die Preisgabe der Privatanschrift wegen Verletzung der Privatsphäre. Dabei hat sich das Gericht auf keine Rechtfertigungsdiskussionen eingelassen. Alleine die Gefahr, dass der Wissenschaftler daheim aufgesucht werde, reiche für das Verbot aus.
Diese klare Entscheidung ist wichtig und sehr praxisrelevant. Denn Internet-Hetzer machen längst vor “Hausbesuchen” bei Politikern und anderen prominenten Personen nicht mehr Halt. Verbale Angriffe aus der Anonymität des Internets gehen über in reale Bedrohungen am letzten Rückzugsort, dem eigenen Haus oder der Wohnung. Zuletzt “besuchten” etwa 30 Menschen Sachsens Landeschef Michael Kretschmer sonntagsmorgens an dessen Privathaus, weil sie mit Corona-Maßnahmen nicht einverstanden waren. Ein SPD-Politiker wurde aufgesucht und in seiner Wohnung attackiert. Und nach wie vor unbegreiflich: Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke wurde vor seinem Wohnhaus von einem Neonazi erschossen. Aktuell lassen fast 100 Bundestagsabgeordnete auf Empfehlung des BKA ihre Wohnung oder ihr Haus sichern.
Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, seine Privatsphäre effektiv zu schützen. Die öffentliche Bekanntgabe des letzten Rückzugsortes sollte tabu sein: Keine Instagram-Fotos, durch die der Wohnort auffindbar wird. Keine Homestorys für die Medien. In Zeiten einer übergriffigen Medienöffentlichkeit ist der Schutz des Privaten ein hohes Gut.