Erfolg gegen Kununu: LG Hamburg untersagt unzulässige Bewertung

30. Juli 2025

BROST CLAßEN hat für ein Unternehmen gegen die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu wegen einer unzulässigen Bewertung eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt (n. rkr.). Das Gericht hat die Veröffentlichung der Bewertung auf der Plattform untersagt, da der tatsächliche geschäftliche Kontakt des Bewerters mit dem Unternehmen nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte.

Kein hinreichender Nachweis eines tatsächlichen geschäftlichen Kontakts

Gegenstand der Entscheidung war eine negative Bewertung auf Kununu, die ein angeblicher Bewerber abgegeben hatte. Die Bewertung enthielt Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren unserer Mandantin – unter anderem zur vermeintlichen Intransparenz des Prozesses.

BROST CLAßEN hat Kununu zunächst außergerichtlich zur Entfernung der Bewertung aufgefordert. Im Rahmen des erforderlichen Prüfverfahrens von Plattformen legte die Plattform zwar Dokumente vor, die den geschäftlichen Kontakt belegen sollten – diese waren jedoch so stark geschwärzt, dass eine nachvollziehbare Überprüfung für das Unternehmen nicht möglich war.

BROST CLAßEN hat die Plattform sodann abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, was Kununu verweigerte. Daraufhin beantragte BROST CLAßEN eine einstweilige Verfügung beim LG Hamburg beantragt – mit Erfolg:

Gericht bestätigt: Kununu verstieß gegen Prüfpflichten

Das Landgericht Hamburg folgte der Argumentation von BROST CLAßEN und stellte fest, dass Kununu die Anforderungen, die unter anderem das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 08.02.2024 – Az. 7 W 11/24) an den Nachweis eines tatsächlichen geschäftlichen Kontakts zwischen Bewerter und bewertetem Unternehmen stellt, nicht erfüllt hat.

Danach gilt: Soweit die Bewertung (auch) mit der Begründung beanstandet wird, dass der Bewertung kein tatsächlicher geschäftlicher Kontakt zu Grunde liege, muss die Plattform den Bewerter dergestalt identifizieren, dass das bewertete Unternehmen in die Lage versetzt wird, das tatsächliche Vorliegen eines geschäftlichen Kontakts zu überprüfen. Ansonsten ist die Bewertung unzulässig und zu löschen.

Diesen Anforderungen wurde Kununu vorliegend weder außergerichtlich noch im Gerichtsverfahren durch Vorlage weiterer Dokumente gerecht. Das Unternehmen konnte anhand der vorgelegten Unterlagen keinen konkreten Bewerbungsprozess nachvollziehen und überprüfen.

OLG Hamburg gibt klare Linie vor

Die Entscheidung bestätigt die jüngste Rechtsprechung des OLG Hamburg zu den Anforderungen an das Prüfverfahren von Bewertungsplattformen. Eine zulässige Bewertung setzt danach voraus, dass die bewertende Person echte, persönliche Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen gemacht hat. Dies muss die Plattform so nachweisen, dass das Unternehmen selbst (und nicht die Plattform) den geschäftlichen Kontakt anhand der vorgelegten Unterlagen nachprüfen kann.

Dr. Lea Schwob:

Bewertungen eines Unternehmens sind ein zentraler Bestandteil seiner Außendarstellung gegenüber Geschäftspartnern, Kunden sowie potentiellen Bewerbern. Bewertungsportale wie Kununu tragen zur öffentlichen Wahrnehmung bei – sie sind jedoch kein rechtsfreier Raum. Plattformen müssen daher richtigerweise im Rahmen ihrer Prüfpflichten den Bewerter gegenüber dem Unternehmer so individualisieren, dass dieses selbst die Tatsachengrundlage der Bewertung überprüfen kann.