Einstweilige Verfügung für bekannte Influencerin gegen Google erwirkt

20. November 2023

BROST CLAßEN hat wegen der Verlinkung intimer Fotos auf pornografischen Webseiten in der Google-Bildersuche eine einstweilige Verfügung gegen die Google Ireland Limited erwirkt. Die Fotos waren gegen den Willen der abgebildeten Influencerin, deren Namen wir zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte nicht nennen, auf verschiedenen Erotik-Plattformen veröffentlicht und über die Google-Bildersuche verlinkt und angezeigt worden.

Verletzung der Intimsphäre durch Anzeige von Nacktfotos in der Google-Bildersuche

In dem von BROST CLAßEN geführten Verfahren geht es um eine Vielzahl intimer Fotos, die die Influencerin leicht bekleidet in sexuell aufreizender Weise zeigen.  Einzelne Bilder zeigen sogar ihre sekundären Geschlechtsmerkmale (Brüste und Gesäß).

Die intimen Inhalte wurden gegen den Willen der Influencerin auf illegalen Pornoseiten veröffentlicht. Zugleich zeigte Google eine Vielzahl der in Rede stehenden Fotos bei Eingabe des Namens der Influencerin in Kombination mit dem Begriff „nackt“ in der Bildersuche. Hierdurch wurde die Intimsphäre der Influencerin verletzt.

Haftung von Google

Trotz mehrfacher Hinweise auf die Rechtswidrigkeit der Verbreitung der intimen Inhalte und entsprechender Löschungsaufforderungen wurden die Fotos unserer Mandantin nicht vollumfänglich aus der Google-Bildersuche entfernt. Auch eine geforderte Unterlassungserklärung hat Google nicht abgegeben, sodass von BROST CLAßEN gerichtliche Schritte eingeleitet wurden. 

Einstweilige Verfügung gegen Google Ireland Limited

Im gerichtlichen Eilverfahren hat das Landgericht Erfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Google Ireland Limited erlassen. Danach wurde Google untersagt, die in der Bildersuche verlinkten und angezeigten intimen Fotos weiterhin zu verbreiten. Bei Verstößen gegen das Verbot droht Google ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR.

Rechtsanwältin Dr. Isabel Plum:

„Die Verlinkung intimer Bilder in der Google-Bildersuche stellt für Betroffene eine enorme Belastung dar. Über die Suchfunktion werden rechtswidrige Inhalte auf entlegenen Webseiten regelmäßig erst für die breite Öffentlichkeit sichtbar. Google ist als Suchmaschine in der Pflicht, Löschungsaufforderungen sorgfältig und vollumfänglich zu prüfen, um rechtsverletzende Fotos umgehend aus der Bildersuche zu entfernen.“

Rechtsanwalt Dr. Richard Kindling:

„Die Verbreitung von intimen Fotos ohne Einwilligung der gezeigten Person begründet eine gravierende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Betroffene Personen sollten möglichst schnell rechtliche Schritte einleiten, um eine Verbreitung der Inhalte zu verhindern.“ 


Die Kanzlei BROST CLAßEN berät Behörden, Unternehmen, Verbände sowie Personen und bekannte Persönlichkeiten in medienrechtlichen Angelegenheiten. Im Falle einer ungewollten Verbreitung intimer Inhalte hat die Kanzlei bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen für Betroffene erwirkt.

Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

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