10.000 € Schadensersatz für Influencerin nach unerlaubter Bildnutzung

9. November 2023

Wir haben für eine bekannte Influencerin eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 10.000 € gegen den Hessischen Rundfunk durchgesetzt, weil der Sender in einem Fernsehbeitrag unberechtigt Instagram-Fotos von ihr gezeigt hat.

In dem Beitrag ging es um die Gefahren von Schönheitsoperationen. Dabei sollte die von BROST CLAßEN vertretene Influencerin als vermeintliches Negativbeispiel herhalten. So wurden ungefragt mehrere Bilder aus Ihrem Instagram-Feed eingeblendet. Vor einem großen Fernsehpublikum wurde so in abwertendem Kontext sprichwörtlich mit dem Finger auf sie gezeigt.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Urheberrechte der Influencerin

Dagegen sind wir für die Influencerin erfolgreich vorgegangen. Schon außergerichtlich konnten wir erreichen, dass der rechtsverletzende Beitrag aus der ARD-Mediathek gelöscht wurde. Zudem hat der Sender wegen der Urheberrechtsverletzungen 10.000 € als Ausgleichssumme gezahlt. Der Rechtsstreit konnte auf diese Weise außergerichtlich beendet werden.

Rechtsanwältin Julia Jeromin, LL.M.:

„Wenn die eigenen Fotos ohne Zustimmung von Dritten genutzt werden, sollten InfluencerInnen ihre Bildrechte kennen und schützen. Nicht selten verwenden z.B. Unternehmen ungefragt die Bilder von InfluencerInnen für die eigene Werbung – das ist grundsätzlich unzulässig. Bei einer unberechtigten Bildnutzung kann neben Unterlassung auch empfindlicher Schadensersatz verlangt werden. Die Berechnung erfolgt in der Regel auf Basis einer fiktiven Lizenzvergütung (z.B. branchenübliche Vergütungssätze), die gerade bei bekannten InfluencerInnen schnell eine fünfstellige Summe erreicht.“


BROST CLAßEN berät regelmäßig InfluencerInnen, Agenturen und Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen im Bereich des Influencer-Marketings und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Kanzlei konnte bereits für viele betroffene InfluencerInnen (Zahlungs-)Ansprüche nach einer unerlaubten Nutzung ihrer Bilder durchsetzen.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Influencerin haben wir ihren Namen in der Mitteilung nicht genannt.

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