Ein Unternehmen aus der Solar-Branche hat mithilfe von BROST CLAßEN vor dem Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen Trustpilot erwirkt.
800.000 Unternehmen werden auf Trustpilot bewertet
Trustpilot ist eines der reichweitenstärksten Bewertungsportale im Internet. Nach eigenen Angaben finden sich auf der Plattform ca. 800.000 bewertete Unternehmen (https://de.trustpilot.com/about). Verbraucher können auf Trustpilot jedes Unternehmen bewerten, bei welchem sie in den letzten 12 Monaten eine Kauf- oder Serviceerfahrung gemacht haben. Dabei muss lediglich der Bewerter über ein Nutzerkonto bei Trustpilot verfügen. Für die bewerteten Unternehmen ist ein Nutzer-Konto optional. Trustpilot listet auf seiner Plattform auch solche Unternehmen und zeigt die dazugehörigen Bewertungen an, die über kein Nutzerkonto verfügen.
Trustpilot löscht verdächtige Bewertungen ohne Anhörung des Bewerteten
Trustpilot behält sich vor, Bewertungen mithilfe einer Software zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten vorübergehend zu löschen. Bewertungen, die nicht auf tatsächlichen Kundenerfahrungen beruhen, verstoßenen gegen Nutzungsrichtlinien.
Im konkreten Fall wurden positive Bewertungen des betroffenen Unternehmens durch Trustpilot gelöscht. Zur Begründung führte die Plattform aus, dass es sich bei den gelöschten Bewertungen um Fake-Bewertungen von sog. „Bewertungs-Verkäufern“ handelte. Weitere Angaben zu den betroffenen Bewertungen machte Trustpilot nicht. Dem betroffenen Unternehmen wurde auch nach anwaltlicher Aufforderung eine Mithilfe an der Sachverhaltsaufklärung versagt. Durch die gelöschten positiven Bewertungen verschlechterte sich die – auch bei Google angezeigte – Gesamtbewertung des Unternehmens deutlich.
Vorgehen verletzt vertragliche Nebenpflichten und Recht am Gewerbebetrieb
Auf Antrag des von BROST CLAßEN vertretenen Unternehmens hat das Landgericht Leipzig Trustpilot dazu verpflichtet, das Unternehmensprofil für den Zeitraum der Überprüfung der beanstandeten Bewertungen zu sperren und nicht mehr auf der Plattform anzuzeigen. Durch die Darstellung einer verfälschten Durchschnittsbewertung verletze Trustpilot seine vertraglichen Nebenpflichten aus dem Nutzungsvertrag, so das Gericht. Außerdem stelle die Anzeige einer nicht den tatsächlich vorhandenen Bewertungen entsprechende Durchschnittsbewertung einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB dar.
Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Bewertungsportale haben eine enorme Marktmacht. Die Löschung von positiven Bewertungen und eine dadurch verschlechterte Durchschnittsbewertung können daher schnell geschäftsschädigende Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen haben. Beanstandet Trustpilot positive Bewertungen, muss es das betroffene Unternehmen mit den konkreten Bewertungen konfrontieren und an der Sachverhaltsaufklärung beteiligen. Weigert sich Trustpilot, haben betroffene Unternehmen den Anspruch, dass ihr Profil auf dem Portal für den Zeitraum der Überprüfung vorübergehend offline gestellt wird. Insbesondere wegen der Zwangslistung auf Bewertungsportalen müssen sich die gelisteten Unternehmen nicht jede Geschäftspraktik gefallen lassen.“