Ein Urteil des Amtsgericht Bamberg hatte in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, wurde zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er ein Meme der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) veröffentlichte. Bendels hatte ein Bild, das die Innenministerin mit einem Schild zeigte, auf dem ursprünglich in Gedenken an den Holocaust „We remember“ stand, so montiert, dass das Schild die Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ zeigte.
Bendels kündigt Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgericht an
Das Amtsgericht verurteilte Bendels zu einer zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 Strafgesetzbuch (StGB). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bendels hat Rechtsmittel angekündigt.
Der FOCUS berichtet in seiner aktuellen Ausgabe (17/2025) unter dem Titel „Fesseln für die Richter“ über den umstrittenen § 188 StGB, der die Beleidigung von Polikterinnen und Politikern härter sanktioniert und hat dazu das Gespräch mit Kanzleipartner Dr. Lucas Brost geführt.
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