Informationszugangsrecht
Daten und Informationen gelten als wichtigster Rohstoff in der modernen Welt. Demzufolge sind sowohl die Informationsgewinnung als auch der Schutz von Informationen zentrale Interessen, die sich oftmals gegenüberstehen.
Das Informationszugangsrecht – getragen durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie die Presse- und Informationsgesetze der Länder – gewährt Unternehmen, Journalisten und Bürgern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden und staatlichen Stellen.
Wir unterstützen Sie dabei, diesen Anspruch strategisch und effektiv durchzusetzen (Informationsgewinnung) oder Ihre Daten und Informationen vor unerwünschter Offenlegung zu schützen (Datenschutz).
Gebiete
- Durchsetzung von Informationsansprüchen: Wir formulieren präzise Informationsanträge, um Ablehnungsgründe (wie den Schutz öffentlicher Belange) von vornherein zu minimieren. Verweigert die Behörde die Auskunft oder verzögert das Verfahren, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent im Widerspruchsverfahren und im Klageweg vor den Verwaltungsgerichten durch.
- Abwehr von Informationsansprüchen: Wir beraten auch die öffentliche Hand sowie staatlich beherrschte Unternehmen (die oft ebenfalls an das IFG gebunden sind) bei der rechtssicheren Bearbeitung von komplexen Informationsanträgen, um Haftungsrisiken und Fehlentscheidungen bei der Akteneinsicht zu vermeiden (Abwehr von Informationsansprüchen).
- Rechtskommunikation: Da der rechtliche Informationszugang oft durch gezielte Medienarbeit flankiert wird, beraten wir auch zur verfahrensbegleitenden rechtlichen Kommunikation.