Öffentlich-rechtliches Äußerungs­recht

Ob Bundesminister, Landesbehörde oder kommunaler Amtsträger – staatliche Stellen nehmen durch Pressemitteilungen, Social-Media-Posts, Berichte oder öffentliche Statements maßgeblichen Einfluss auf die Meinungsbildung. Gleichzeitig unterliegt „der Staat“ im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit strengen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grenzen.


Wir schützen Unternehmen, Verbände und Privatpersonen vor staatlicher Willkür, stigmatisierenden Warnungen, unsachlicher Kritik oder dem unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb. Zugleich beraten wir staatliche Stellen zum öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht und zur rechtmäßigen Öffentlichkeitsarbeit.

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