Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht
Ob Bundesminister, Landesbehörde oder kommunaler Amtsträger – staatliche Stellen nehmen durch Pressemitteilungen, Social-Media-Posts, Berichte oder öffentliche Statements maßgeblichen Einfluss auf die Meinungsbildung. Gleichzeitig unterliegt „der Staat“ im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit strengen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grenzen.
Wir schützen Unternehmen, Verbände und Privatpersonen vor staatlicher Willkür, stigmatisierenden Warnungen, unsachlicher Kritik oder dem unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb. Zugleich beraten wir staatliche Stellen zum öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht und zur rechtmäßigen Öffentlichkeitsarbeit.
Gebiete
- Abwehr rechtswidriger Äußerungen: Schnelle Intervention bei diskreditierenden Pressemitteilungen, Warnungen (z.B. im Verbraucherschutz) oder Berichten von Behörden.
- Einstweiliger Rechtsschutz und Klageverfahren: Durchsetzung von Unterlassungs-, Widerrufs- und Richtigstellungsansprüchen vor den Verwaltungsgerichten. Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen bei nachweisbaren Schäden durch rechtswidriges staatliches Handeln.
- Präventive Beratung: Strategische Beratung im Vorfeld drohender staatlicher Publikationen oder Berichterstattungen, um Reputationsschäden proaktiv zu verhindern.
- Beratung von staatlichen Stellen zur rechtmäßigen Öffentlichkeitsarbeit