Ein Unternehmer hat mit BROST CLAßEN eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt. Google hatte das Unternehmensprofil (früher. Google My Business) über mehrere Monate gesperrt. Ein Grund für die Sperrung teilte Google trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Mandanten nicht mit.
Auch auf die außergerichtliche anwaltliche Aufforderung zur Freischaltung des Google Unternehmensprofils durch BROST CLAßEN zeigte Google innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion. Im Eilverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hat BROST CLAßEN für den Unternehmer nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Google dazu verpflichtet, das gesperrte Unternehmensprofil freizuschalten. Weigert sich Google auch weiterhin, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR.
Schadensersatz bei unberechtigter Sperre des Google Unternehmensprofils
Zudem können Schäden, die infolge der unberechtigten Sperre entstanden sind, von Google ersetzt verlangt und notfalls eingeklagt werden.
Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen lokal anbieten, ist eine Präsenz auf Google unverzichtbar. Für eine bessere Sichtbarkeit in den Google-Diensten nutzen viele daher ein Google Unternehmensprofil. Wird das Profil ohne Angaben von Gründen durch Google gesperrt, ist dies rechtswidrig. Der Nutzer hat einen Anspruch auf Freischaltung, wenn das Unternehmensprofil die Vorgaben der Google-Qualitätsrichtlinien erfüllt. Reagiert Google auf Freischaltungsaufforderungen nicht, kann der Anspruch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.“
BROST CLAßEN ist auf das Medienrecht spezialisiert. Die Anwälte sind ausgewiesene Experten für die Rechtsverteidigung gegen sämtliche Provider wie Google, Facebook oder Bewertungsportale. Für Fragen und Anliegen sind sie unter mail@brostclassen.de oder 0221 48 55 77 90 unkompliziert erreichbar.