Freischaltung von gesperrtem Google Unternehmensprofil durchgesetzt

19. Oktober 2022

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen lokal anbieten, ist eine Präsenz auf Google unverzichtbar. Für eine bessere Sichtbarkeit in den Google-Diensten nutzen viele daher ein Google Unternehmensprofil (früher: Google My Business). Dabei sollten Unternehmen die Google-Richtlinien beachten, da es andernfalls zu einer Sperre des Google Unternehmensprofils kommen kann.

In einem aktuellen Fall war ein regionales Unternehmen von einer Google-Sperre betroffen. Ohne Angaben von Gründen sperrte Google das Unternehmensprofil. Die Folge waren spürbare Umsatzeinbrüche bei dem auf Google nicht mehr sichtbaren Unternehmen.

Freischaltung Google Unternehmensprofil erst nach anwaltlicher Aufforderung

Dabei war die Sperre völlig unberechtigt. Denn es lagen keine Verstöße gegen die Google-Richtlinien vor. Gleichwohl blieben mehrere nichtanwaltliche Versuche einer Freischaltung ohne Erfolg. Erst durch eine anwaltliche Aufforderung durch BROST CLAßEN konnte die Freischaltung des Unternehmensprofils gegenüber Google durchgesetzt werden.

Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):

„Die Sichtbarkeit bei Google ist heutzutage für viele Unternehmen elementar, um neue Kunden zu gewinnen. Die Sperre eines Google Unternehmensprofils macht sich häufig in den Umsatzzahlen bemerkbar. Mit der richtigen Herangehensweise ist aber eine schnelle Freischaltung möglich. Sperrt Google ohne nähere Begründung, ist dies rechtswidrig, da u.a. gegen das Willkürverbot verstoßen wird. Bei unberechtigten Sperren sind neben dem Anspruch auf Freischaltung auch Schadensersatzansprüche gegen Google denkbar.“


BROST CLAßEN ist auf das Medienrecht spezialisiert. Die Anwälte sind ausgewiesene Experten für die Rechtsverteidigung gegen sämtliche Provider wie Google, Facebook oder Bewertungsportale. Für Fragen und Anliegen sind sie unter mail@brostclassen.de oder 0221 48 55 77 90 unkompliziert erreichbar.

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