Landgericht: Google muss Klarnamen von Bewertern nennen

3. April 2024

BROST CLAßEN hat für ein Unternehmen aus der Finanzbranche wegen rufschädigender Behauptungen in Google-Bewertungen eine umfängliche Verpflichtung zur Auskunft über Nutzerbestandsdaten erwirkt.

Das betroffene Unternehmen sah sich mit rechtswidrigen Google-Bewertungen konfrontiert. Die Bewertungen verfassten unbekannte Google-Nutzer, die Pseudonyme als Nutzernamen verwendeten. Die Nutzer waren demgemäß für das betroffene Unternehmen nicht identifizierbar.

Gemäß § 21 Abs. 2 TTDSG ist ein Anbieter von Telemedien zur Auskunft über bei ihm vorhandene Bestandsdaten verpflichtet, wenn die Auskunft zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche […] aufgrund rechtswidriger Inhalte, die von § 10a Abs. 1 TMG oder § 1 Abs. 3 NetzDG erfasst werden, erforderlich ist.

Dieser Maßgabe entsprechend werden u.a. Google-Bewertungen erfasst, die den Tatbestand der §§ 186 – 187 StGB erfüllen und nicht gerechtfertigt sind. Den Betroffenen steht gegen die Google-Nutzer jeweils ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Satz 1 BGB analog zu, sodass Google als Anbieterin von Telemedien i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 TTDSG zur Auskunft über vorhandene Nutzerdaten verpflichtet ist.

Diese Auskunft umfasst nicht nur den Namen und die Anschrift der Nutzer, sondern alle Bestandsdaten, die zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche des Unternehmens erforderlich sind. Dies umfasst ausweislich der gerichtlichen Entscheidung insbesondere E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer.

Rechtsanwalt Dr. Richard Kindling:

„Die Entscheidung des Gerichts zeigt: ‚Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.‘ Betroffene haben (rechtliche) Möglichkeiten, erfolgreich gegen rechtswidrige Äußerungen im Internet vorzugehen, auch wenn rechtsverletzende Nutzer ihre Identität verschleiern. Betroffenen ist zu raten, schwerwiegende Falschbehauptungen (beispielsweise aufgrund eines „Shitstorms“) nicht hinzunehmen, sondern anwaltlich dagegen vorzugehen.“

________________________________________

Die Kanzlei BROST CLAßEN berät Behörden, Unternehmen, Verbände sowie Personen und bekannte Persönlichkeiten in medienrechtlichen Angelegenheiten. Im Falle einer ungewollten Verbreitung intimer Inhalte hat die Kanzlei bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen für Betroffene erwirkt.

Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

Kontakt