Leitfaden: Musiknutzung in den sozialen Medien

28. April 2023

Inhaltsverzeichnis

Es ist eigentlich kein neues, aber wohl das aktuellste Thema im Bereich des Influencer-Marketings: Musiknutzung in den sozialen Medien. Hierzu kursieren derzeit viele Gerüchte und Falschinformationen. Bekannte Influencer berichten von Abmahnungen und Schadensersatzforderungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe.

Deshalb vorab: Die (urheber-)rechtlichen Dimensionen dieses Themas sind komplex und weitreichend. Es sei jedem, der Instagram nicht nur privat nutzt, geraten, sich hierzu umfassend rechtlich zu informieren und beraten zu lassen.

Musik auf Instagram, Facebook TikTok & Co. – die Ausgangslage

Kurz gefasst: Musik, Kompositionen und Songtexte werden in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Grundsätzlich gilt, dass es einer Zustimmung der Rechteinhaber bedarf, um Musik nutzen zu dürfen, deren Urheber man selbst nicht ist.

Wo liegt das aktuelle Problem bei der Musiknutzung in den sozialen Medien?

Meta hat Vereinbarungen mit Rechteinhabern geschlossen und bietet die entsprechenden Songs in der Musikbibliothek an. Personen, die keinen Unternehmens-Account haben, können hierauf unbeschränkt zugreifen. Viele Influencer gehen oder gingen daher davon aus, dass sie die Musik aus der Instagram-Bibliothek problemlos für ihre Postings nutzen können.

Aber: Gemäß den Instagram-Musikrichtlinien darf Musik aus der Bibliothek nur für private Zwecke verwendet werden. Für die gewerbliche Nutzung gelten die Lizenzvereinbarungen zwischen Meta und den jeweiligen Rechteinhabern nicht (vgl. https://www.facebook.com/help/instagram/402084904469945/). 

Die deutschen Gerichte gehen aktuell davon aus, dass Influencer in der Regel gewerblich – entweder für einen Werbekunden oder zum Zweck der Eigenwerbung – handeln. Hierbei wird nicht der einzelne Beitrag (bspw. ein einzelnes „privates“ Reel) zur Beurteilung herangezogen, sondern der gesamte Account.

Das heißt, dass die Musiknutzung eines Influencers in den sozialen Medien Stand jetzt wohl stets als gewerblich anzusehen ist.

Zur Klarstellung: Auch wenn sich die aktuellen Diskussionen insbesondere um die Verwendung von Musik in Reels ranken, gilt dies auch für mit Musik hinterlegte Instagram-Stories.

Wie sollten Influencer sich jetzt verhalten?

Umgang mit bereits geposteten Inhalten

Die sicherste Methode ist, vergangene Posts zu archivieren oder zu überarbeiten. Hierfür bietet sich an, den Post zu löschen und erneut, ohne die Audiospur hochzuladen. Bei Beiträgen, die für Kunden erstellt wurden, sollte jedoch geprüft werden, ob gegen vertragliche Pflichten verstoßen wird und ggfs. gemeinsam eine Lösung gesucht werden.

Auch die Nachlizensierung der genutzten Musik ist eine Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Rechteinhaber zusätzlich – für den Zeitraum, in welchem der Post bereits online war – eine Nachzahlung der Lizenzgebühren verlangen.

Verwendung von Musik in zukünftigen Reels – was sind die Alternativen

  • Meta bietet eine über das Tool „Meta Business Suite“ erreichbare Sound Collection an. Die Musik hieraus darf auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Die Auswahl ist jedoch begrenzt, Chart-Hits sucht man hier vergeblich. Zudem gestaltet sich die praktische Umsetzung kompliziert.
  • Wer weiter „angesagte“ Musik verwenden möchte, müsste sich an die Musikverlage und -labels wenden, um sich die entsprechenden Rechte einzuholen. Über die GEMA-Webseite kann recherchiert werden, wer der zuständige Musikverlag ist (https://online.gema.de/werke/search.faces). Darüber hinaus ist zu recherchieren, wer Inhaber der Rechte an der Aufnahme ist, z.B. über www.discogs.com. Bei der GEMA selbst ist die Einholung der entsprechenden (Master- und Synochronisations-) Rechte nicht möglich. Das Prozedere ist also aufwändig und kompliziert und für spontane Postings nicht geeignet.
  • Es gibt viele Audio-Plattformen, die es ermöglichen Musik gegen (monatliche) Bezahlung kommerziell zu nutzen. Mit dem Anbieter „Epidemic Sound“ kann beispielsweise zum Preis von 19,00 € im Monat ein Abo abgeschlossen werden, mit welchem die Musik dort kommerziell genutzt werden kann. Auch hier findet man in der Regel jedoch keine Chart-/Trend-Musik. Die Umsetzung ist indes auch nicht gerade praxistauglich für Influencer: Die einzelnen Videos müssen vor Veröffentlichung bei Instagram in einer anderen App hochgeladen werden, um sie sodann nach Bearbeitung bei Instagram hochzuladen.
  • Bei Instagram gibt es einen Account mit dem Namen „community_creator_music“ https://www.instagram.com/community_creator_music/. Auf dieser Seite werden Künstler vorgestellt, die ihre Musik auch für die kommerzielle Nutzung durch Influencer kostenfrei zur Verfügung stellen. Dies geschieht entweder pauschal oder dem einzelnen Künstler kann via Instagram eine Anfrage gestellt werden. Die genauen Informationen erhält man unter den auf dem Account veröffentlichten Bildern der einzelnen Künstler. Die einzelnen Songs können dann über die Instagram-Bibliothek für Reels/Stories verwendet werden.

Wie sieht es mit den Musikrechten auf TikTok aus?

Auch diesbezüglich gibt es viele Gerüchte – u.a. heißt es, dass TikTok in einem weiteren Umfang als Meta Verträge mit den Rechteinhabern abgeschlossen habe und somit hier auch eine kommerzielle Nutzung der Musik aus der TikTok-Bibliothek möglich sei.

Aber: Auch TikTok grenzt die Musiknutzung für gewerbliche Zwecke ein, sodass Influencer auch dort nicht die vollständige Musikbibliothek nutzen dürfen.

In den Musik-Nutzungsbedingungen von TikTok heißt es, dass die Musik aus der TikTok-Bibliothek gemäß den Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern grundsätzlich nur in Videos integriert werden darf, die zu nicht-kommerziellen Zwecken erstellt werden (https://www.tiktok.com/legal/page/global/music-terms-eea/de-DE).  Es gibt jedoch auch Musik in der TikTok-Bibliothek, die für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf.

Um die Auswahl der Musik für private und kommerzielle Zwecke zu erleichtern hat TikTok – im Unterschied zu Instagram – im Bereich „Sounds“ eine Unterkategorie „kommerzielle Sounds“ erstellt. Auf diese kann wie folgt zugriffen werden: „Sound hinzufügen“, oben auf „Sounds“ klicken und dann „kommerzielle Sounds“ auswählen.

Auf Musikstücke dieser Kategorie sollte zurückgegriffen werden, um urheberrechtliche Risiken zu vermeiden.

Bezüglich der Musik, die nicht zu den kommerziellen Sounds gehört, gelten die obigen Ausführungen bezüglich Instagram.  

Folgen urheberrechtlicher Verstöße

  • Eine Abmahnung wird zunächst mit der Aufforderung verbunden eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abzugeben, in der man verspricht, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Bevor diese unterzeichnet wird, sollte der betroffene Influencer sich anwaltlich beraten lassen. So ist es z.B. möglich, die Unterlassungserklärung nur modifiziert abzugeben. Wer jedoch den Kopf in den Sand steckt und nicht hierauf reagiert, dem droht ein gerichtliches Verfahren. Im Falle des Unterliegens müssen die Kosten des Verfahrens vom Influencer getragen werden.
  • Darüber hinaus wird die Abmahnung häufig mit einem Schadensersatzverlangen verbunden – häufig in der Höhe einer „fiktiven Lizenzgebühr.“ Wie hoch diese im Einzelfall ist, hängt sowohl vom Musikstück als auch der Art der Nutzung ab, unter Umständen können hier Summen in fünfstelliger Höhe gefordert werden – insb. bei Songs bekannter Künstler. Zudem werden die Anwaltskosten für die Abmahnung geltend gemacht. Je höher die Schadenersatzforderung, desto höher die Anwaltskosten. Aber: Nur weil ein Schadensersatzanspruch in einer bestimmten Höhe geltend gemacht wird, heißt das nicht, dass dieser Anspruch dem Abmahnenden auch tatsächlich bzw. in dieser Höhe zusteht. Auch hier gilt es vor einer etwaigen Zahlung rechtlichen Rat einzuholen.
  • Auch für den Auftritt auf den Plattformen kann eine Missachtung der Urheberrechte Konsequenzen haben: Zunächst kann Instagram oder TikTok den Post, das Reel oder die Story, die gegen die Musikrichtlinie verstößt, vom Account entfernen. Es kann aber auch der gesamte Account gesperrt werden, da die Musiknutzung entgegen der Richtlinie ein Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

Ausblick

Für Influencer ist eine rechtssichere Nutzung von Musik in den sozialen Medien derzeit kompliziert. Eine einfache Lösung des Problems scheint es bislang nicht zu geben. Möglicherweise werden die Plattformen mit den Rechteinhabern zukünftig neue – erweiterte – Vereinbarungen treffen und dann eine Art „Creator-Abo“ anbieten über welches Influencer die Musik in den Bibliotheken gegen Bezahlung nutzen dürfen.

Bis dahin sollte jeder Influencer eine für sich umsetzbare „Zwischenlösung“ finden und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen, um dem Risiko einer Abmahnung und hoher Schadensersatzforderungen zu entgehen.


BROST CLAßEN berät regelmäßig Influencer, Agenturen und Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen im Bereich des Influencer-Marketings und Influencer-Rechts. Die Anwältinnen und Anwälte sind telefonisch, per E-Mail oder Video-Call unkompliziert erreichbar.

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