Richtiger Umgang mit Presseanfragen

30. November 2021

Inhaltsverzeichnis

Richtiger-Umgang-mit-Presseanfragen Vorschaubild

Der richtige Umgang mit Presseanfragen: Das Telefon klingelt. Ein Journalist ist am Apparat. Nach netten ersten Worten wird der Grund für den Anruf klar: Es geht um Vorwürfe gegen das Unternehmen. Schwerwiegende Vorwürfe. Der Journalist bittet Sie um eine Stellungnahme für den geplanten Artikel. Die Vorwürfe können Sie noch nicht einordnen. Die voraussichtlich desaströsen Auswirkungen der angekündigten Berichterstattung schon. In diesem Telefongespräch gibt es genau eine richtige Antwort auf die Anfrage. Diese und den weiteren richtigen Umgang mit derartigen Presseanfragen teilen wir in diesem Beitrag mit.

Die Presseanfrage als Vorbote einer medialen Krise

Vorbote einer medialen Krise mit Berichterstattung über das Unternehmen ist in der Regel eine Presseanfrage. Wenn Medien nämlich über Vorwürfe berichten möchten, sind sie nach den sogenannten Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung rechtlich verpflichtet, das betroffene Unternehmen oder die betroffene Person anzuhören und Gelegenheit zur Stellungnahme zu etwaigen Vorwürfen zu geben. Zu diesem Zeitpunkt kann eine Berichterstattung, und damit oft einhergehend eine Unternehmenskrise, noch verhindert oder zumindest abgeschwächt werden.

Erste richtige Weichenstellung: Presseanfrage per E-Mail zuschicken lassen

Richtige Antwort auf die in der Einleitung dargestellte telefonische Anfrage ist die Folgende:

„Schicken Sie mir Ihre Anfrage bitte per E-Mail.“

Mit dieser Antwort haben Sie die ersten „Böcke“ vermieden. Sie haben sich nicht zu einer vorschnellen Einordnung eines zumeist komplexen Sachverhaltes hinreißen lassen. Sie haben sich in presserechtlicher Sicht nicht durch ein zitierfähiges Statement selbst „geöffnet“. Sie haben also Ihren Diskretionsschutz nicht eingebüßt. Zudem haben Sie Zeit gewonnen. Sie können den Sachverhalt nun einordnen und eine Strategie entwickeln.  

Wir empfehlen die nachfolgende von uns in zahlreichen Fällen erprobte

Strategie für den Umgang mit Presseanfragen:

  • Sachverhalt aufklären
  • Oberstes Gebot beim Eingang einer Presseanfrage ist es Ruhe zu bewahren und zunächst den Sachverhalt aufzuklären. Eine übereilte Antwort ohne Sachverhaltskenntnisse ist oft schlimmer als keine Reaktion.

    Bei der internen Aufklärung des Sachverhaltes sind oft weitere Personen und Entscheidungsträger aus dem Unternehmen einzubeziehen. Da es oft um rechtliche Sachverhalte geht, sollten zudem frühzeitig auf das Thema der Anfrage und auf den medienrechtlichen Umgang spezialisierte Anwälte hinzugezogen werden.

  • Sachverhalt und Presseanfrage rechtlich einordnen
  • Aus dem Inhalt der Presseanfrage gehen meist Rechercheergebnisse und konkrete Vorwürfe hervor. Diese sind rechtlich einzuordnen (u.a.: Liegt ein Mindestbestand an Beweistatsachen vor? Sind Geschäftsgeheimnisse betroffen?). Bei der rechtlichen Einordnung ist die aktuelle Rechtsprechung zur rechtlichen Spezialmaterie des Medienrechts zu beachten.

  • Strategie entwickeln / Antwortschreiben auf Presseanfrage entwerfen
  • An der rechtlichen Einordnung der in der Presseanfragenfrage mitgeteilten oder erkennbaren Rechercheergebnisse orientiert sich die Vorgehensweise. Je nach Sachlage können Rechercheergebnisse als falsch gekennzeichnet und eine Berichterstattung versperrt werden. Bei unvollständigen Informationen können zusätzliche entlastende Informationen mitgeteilt werden. Wenn eine Verdachtslage vorliegt, sollten die Voraussetzungen und rechtlichen Grenzen einer Verdachtsberichterstattung im Antwortschreiben dargestellt werden. Zudem kann darauf hingewirkt werden, dass der Name des Unternehmens und/oder von Mitarbeitern nicht in einem etwaigen Bericht genannt werden (Anonymitätsanspruch).   

    Aus rechtlicher und kommunikativer Sicht ist zu bewerten, ob eine Stellungnahme für das Unternehmen abzugeben ist. Die oft zweckmäßige Alternative zu einer Stellungnahme sind Hintergrundinformationen, eine Versachlichung der Presseanfrage durch (presse-) rechtliche Einordnungen.

  • Stakeholder einbeziehen
  • Bei einer sich ankündigenden Berichterstattung sind in der Regel verschiedene Zielgruppen (z.B. Mitarbeiter, Kunden, Wettbewerber) betroffen. Die Zielgruppen sind bei der internen und externen Unternehmenskommunikation zu berücksichtigen.

    Ein besonderes Augenmerk ist auch auf Behörden/Staatsanwaltschaften/Gerichte zu legen. Denn staatliche Stellen gelten presserechtlich als sogenannte privilegierte Quellen, auf die sich Journalisten ohne eigene Prüfung/Recherche beziehen dürfen. Wenn anzunehmen ist, dass Journalisten Anfragen zum Unternehmen auch an staatliche Stellen richten, ist es oft sinnvoll, frühzeitig mit diesen Stellen in Kontakt zu treten und hinsichtlich einer etwaigen behördlichen Mitteilung an Dritte zu sensibilisieren.

  • Monitoring / Rechtsschutz
  • Nach Beantwortung der Medienanfrage ist zu beobachten, ob/wo eine Berichterstattung stattfindet. Neben den klassischen Medien sind hier insbesondere auch die sozialen Medien zu berücksichtigen.

    Bei rechtsverletzenden Äußerungen in einer Berichterstattung, in den sozialen Medien oder auf Bewertungsportalen stehen mehrere rechtlichen Instrumente – vom rechtlichen Hinweisschreiben bis zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im gerichtlichen Eilverfahren – zur Verfügung. Um eine Weiterverbreitung im Internet zu verhindern und weil für das gerichtliche Eilverfahren kurze Fristen gelten, sollte schnell und rechtlich versiert reagiert werden.

    24/7-Support durch Anwalt bei Presseanfrage

    BROST CLAßEN ist auf den Reputationsschutz und die Unterstützung bei Presseanfragen spezialisiert. Da es bei einer Presseanfrage auf jede Minute ankommt, sind wir unter presseanfrage@brostclassen.de jederzeit erreichbar.

    News zum Thema