In dem Rechtsstreit vor dem LG Hanau (I. Instanz) und OLG Frankfurt am Main (II. Instanz) hat BROST CLAßEN einen Bürgermeister einer Stadt in Hessen erfolgreich vor unberechtigten Anfeindungen in den sozialen Medien geschützt.
Eine Nutzerin auf Instagram hatte auf der Plattform mehrere herabwürdigende Postings in Bezug auf den Bürgermeister und dessen Familie veröffentlicht. Einen nachvollziehbaren Grund für die Anfeindungen gab es nicht. Vielmehr bot der Bürgermeister qua Amt eine passende Angriffsfläche für die verbalen Attacken.
Die streitgegenständlichen Äußerungen wurden per einstweiliger Verfügung bereits vom Landgericht Hanau untersagt. Gegen diese Gerichtsentscheidung hat die Äußernde Berufung eingelegt und dann auch das Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt am Main verloren. Das OLG hat die erstinstanzliche Entscheidung weitgehend bestätigt. Lediglich zwei Textpassagen, die sich nach Ansicht des Gerichts nicht auf den Bürgermeister bezogen hätten, wurden nicht untersagt.
Die Entscheidung des OLG hat die Äußernde mittlerweile durch eine sogenannte Abschlusserklärung akzeptiert.
Die Gerichtsentscheidungen entsprechen der aktuellen Linie des Bundesverfassungsgerichts, wonach wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgern und Politikern auch im öffentlichen Interesse liegt. „Denn eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist“, so das Bundesverfassungsgericht in aktuellem Beschluss vom 19.12.2021 – 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680 Rn. 29 ff.
„Gerade Personen, die sich engagieren und in die Gesellschaft einbringen, müssen vor Anfeindungen besonders geschützt werden. Andernfalls wird die Bereitschaft für gesellschaftliches Engagement und die Übernahme öffentlicher Ämter weiter zurückgehen.“
BROST CLAßEN ist eine bundesweit und international tätige Kanzlei für Medienrecht und Reputationsschutz sowie gewerblichen Rechtsschutz. Die Kanzlei schützt (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechte durch effektive Rechtsverteidigung sowie strategische Rechtskommunikation.
Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert. Nachfragen zur Gerichtsentscheidung können an Dr. Jörn Claßen gerichtet werden