Das Landgericht Düsseldorf hat eine Internetseite, deren wesentlicher Inhalt aus gezielten Diffamierungen und Falschbehauptungen gegen ein Unternehmen und einen namentlich genannten Mitarbeiter bestand, im gerichtlichen Eilverfahren verboten.
Ein ehemaliger Klient eines Wirtschaftsberatungsunternehmens hatte die Internetseite veröffentlicht, um sich für die berechtigte Kündigung des Mandatsverhältnisses zu rächen. Auf der Internetseite waren lehrbuchmäßig nahezu alle Rechtsverletzungen aus dem Äußerungs- und Presserecht zu finden: Falschbehauptungen, Beleidigungen, Verstöße gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung bis hin zu strafbaren Verleumdungen.
Auf einen Antrag von BROST CLAßEN wurde die gesamte Internetseite durch das Landgericht Düsseldorf im gerichtlichen Eilverfahren untersagt. Durch flankierende Löschanträge an Google und weitere Internet-Suchmaschinen konnte zudem eine Indexierung des Online-Prangers verhindert werden. Sollte die Internetseite wieder veröffentlicht werden, dann droht ein gerichtliches Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR.
„Online-Hetze ist die Kehrseite des Internets. Betroffene Personen und Unternehmen können sich jedoch durch effektive medienrechtliche Maßnahmen schützen und verteidigen. Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht fruchten, dann ist eine einstweilige Verfügung im gerichtlichen Eilverfahren oft das Mittel der Wahl.“
Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert und ohne erkennbar machende Details geschildert.
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