Auf dem Portal onlyfans.com können Nutzer Inhalte (wie Fotos, Videos und Livestreams) erstellen, um diese mit ihren Abonnenten zu teilen. Der Dienst basiert auf einem Abonnementmodell: Fans zahlen eine monatliche Gebühr, um Zugang zu den exklusiven Inhalten eines bestimmten Erstellers zu erhalten.
Illegale Publikation unter Umgehend der Paywall
Drittplattformen wie celebforum.to oder celebgate.to stellen Onlyfans-Inhalte illegalerweise unter Umgehung der Bezahlschranke zur Verfügung. Dies ist einer Mandantin von BROST CLAßEN widerfahren. Sehr intime Bilder von ihrem Onlyfans-Account wurden auf der Plattform celebforum.to ohne deren Einwilligung publiziert. Dadurch hatte die breite Öffentlichkeit Zugang zu diesen, obwohl die Mandantin ausdrücklich anonym bleiben wollte.
Löschung erst nach anwaltlichem Schreiben
Die Mandantin wandte sich zunächst außergerichtlich ohne Erfolg an die Plattform. Erst auf ein anwaltliches Schreiben von BROST CLAßEN reagierte die Plattform und löschte die Bilder innerhalb weniger Stunden.
Neben Unterlassungsansprüchen stehen Betroffenen solcher Leaks grundsätzlich auch Schadenersatzansprüche zu.