Paparazzi vor der Haustür: Berichterstattung untersagt

4. August 2023

Mehrere Medien (u.a. BILD, BUNTE, Sat 1) berichteten unter namentlicher Nennung über die angebliche Liebesbeziehung eines Mandanten von BROST CLAßEN zu der Ex-Frau eines bekannten TV-Moderators.

Paparazzi lauerten vor der Haustür

Dabei wurden zum Teil Paparazzi-Fotos veröffentlicht, die den Betroffenen in seiner Wohnumgebung bei der sportlichen Freizeitbeschäftigung zeigten. Einige Medien veröffentlichten außerdem Fotos von dessen LinkedIn-Profil.

Anspruch auf Geheimhaltung des Privatlebens

Durch zahlreiche sofort eingeleitete außergerichtliche und gerichtliche Verfahren hat BROST CLAßEN die Offenlegung von privaten Informationen gestoppt. So haben die meisten angeschriebenen Medien zeitnah eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Berichterstattung gelöscht. In einem Fall ist durch das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erlassen worden.

Der BROST CLAßEN-Mandant ist bislang nie öffentlich in Erscheinung getreten und hat keine Informationen über seine Liebesbeziehungen preisgegeben. Lebenspartner von prominenten Personen müssen die bewusste Zerrung des Privatlebens in den Blickpunkt der Öffentlichkeit nicht dulden. Sie haben ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Erst recht besteht ein Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos, die den Betroffenen zeigen.

Wegen der massiven Verletzung der Privatsphäre fordert der Betroffene zudem eine Geldentschädigung.

Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost:

„Ein kalkulierter Rechtsbruch. Denn die Berichterstattung über das Liebesleben von Personen, die keinen besonderen Prominentenstatus haben, dient allein der Befriedigung der Leser-Neugier. Die Betroffenen werden gegen ihren Willen aus der Anonymität vor ein Millionenpublikum gezerrt. In den meisten Fällen besteht selbst für prominente Persönlichkeiten ein Unterlassungsanspruch zum Schutz der Privatsphäre. Wer sich bisher nicht öffentlich über sein Privat- und Liebesleben geäußert hat, muss Veröffentlichungen hierüber nicht hinnehmen.“

Rechtsanwalt Yannick Hoppe:

„In diesen Fällen ist ein schnelles Eingreifen erforderlich. Denn entsprechende Meldungen verbreiten sich rasant über das Internet und werden ungeprüft von der Yellow-Press übernommen. Hier geht es ausschließlich um Clickbaiting. Aus diesem Grund können auch Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche geltend gemacht werden.“


Die Kanzlei BROST CLAßEN berät Behörden, Unternehmen, Verbände sowie Personen und bekannte Persönlichkeiten in medienrechtlichen Angelegenheiten.

Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

Kontakt

Rechtsanwalt

Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch)