Recht auf Vergessenwerden: BROST CLAẞEN erwirkt Auslistung rufschädigender Suchergebnisse

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Yannick Gilbert Hoppe, LL.M. (Stellenbosch)
Senior Associate

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Alte Jugendsünden oder längst eingestellte Ermittlungsverfahren dürfen einen Menschen nicht lebenslang im Netz verfolgen. Das gilt besonders, wenn die Vorwürfe rechtlich vollständig entkräftet sind. Ein pensionierter Bauunternehmer erlebte genau diesen digitalen Albtraum. Bei einer Suche nach seinem Namen tauchten bei Google als erste Treffer bis zu 17 Jahre alte Berichte auf. Diese Artikel enthielten zum Teil strafrechtliche Vorwürfe. Das damalige Ermittlungsverfahren wurde jedoch schon vor langer Zeit eingestellt. Der Ruf des Mandanten war durch die permanent hohe Sichtbarkeit der Links dennoch weiterhin massiv bedroht.

Recht auf Vergessenwerden schützt vor Dauerpranger

Die Kanzlei BROST CLAẞEN machte das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ für den Mandanten gegenüber Google geltend. Wenn Berichte veraltet sind und keine Relevanz mehr für die Allgemeinheit besitzen, müssen Suchmaschinen diese Verknüpfungen trennen (https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Vergessenwerden). Google darf keinen zeitlich unbegrenzten digitalen Pranger für unbescholtene Bürger aufrechterhalten.

Der Weg zum Erfolg führte über ein strukturiertes, offizielles Prüfverfahren. BROST CLAẞEN reichte umfassende entlastende Nachweise bei Google ein. Dazu gehörte insbesondere der offizielle Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft. Besonders nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung das öffentliche Informationsinteresse bezüglich veralteter Vorwürfe aus der Zeit der unternehmerischen Betätigung.

Umfassende Löschungen durch Google

Google lenkte nach der Prüfung der Argumente ein. Der Suchmaschinenbetreiber sperrte die rufschädigenden Suchergebnisse für die Namenssuche des Mandanten dauerhaft. Dieser Erfolg wurde außergerichtlich erzielt. Ein langwieriger Gerichtsprozess blieb dem Mandanten dadurch erspart. Der Fall zeigt eindrucksvoll: Betroffene sind der enormen Macht der großen Tech-Plattformen keineswegs hilflos ausgeliefert.

Rechtsanwalt Yannick Gilbert Hoppe, LL.M. (Stellenbosch): „Niemand muss akzeptieren, dass veraltete und längst entkräftete Vorwürfe das digitale Profil ein Leben lang dominieren. Das Recht auf Vergessenwerden schützt die digitale Identität von Bürgern. Wenn die Öffentlichkeit kein berechtigtes Interesse mehr an alten Berichten hat, muss Google die Links bei einer Namenssuche entfernen. Unser außergerichtlicher Erfolg beweist, dass Google durch die richtige Argumentation und klare Nachweise zum Einlenken bewegt werden kann.“

Über BROST CLAẞEN: BROST CLAẞEN Medienkanzlei ist eine der führenden Kanzleien für Medien- und Presserecht in Deutschland. BROST CLAẞEN ist unter anderem auf die Rechtsdurchsetzung gegen Plattformen wie Google spezialisiert.