Revenge Porn: Einstweilige Verfügungen für bekannte Influencerin erwirkt

24. Oktober 2023

BROST CLAßEN hat wegen der Veröffentlichung von Nacktfotos einstweilige Verfügungen gegen die Plattformen ilovnudes.com und fapfappy.com erwirkt. Die Fotos waren gegen den Willen der zu sehenden bekannten Influencerin auf den Plattformen verbreitet worden (Revenge Porn). Zuvor hatte BROST CLAßEN bereits eine einstweilige Verfügung gegen celebgate.org erwirkt.

Verletzung der Intimsphäre durch Verbreitung von Nacktfotos und Porno-Videos

In den von BROST CLAßEN geführten Verfahren geht es um eine Vielzahl intimer Fotos, die entweder primäre (Vagina) oder sekundäre Geschlechtsmerkmale (Brüste und Gesäß) der Influencerin, deren Namen wir zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht nennen, zeigen. Die intimen Inhalte wurden gegen den Willen der Influencerin auf mehreren illegalen Pornoseiten veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung und Verbreitung der Inhalte werden die Persönlichkeitsrechte (Intimsphäre) der gezeigten Person in schwerwiegender Weise verletzt.

Haftung der Plattform bei Veröffentlichung von Nacktaufnahmen

Auf den Plattformen wurden immer wieder intime Inhalte hochgeladen. Infolgedessen wurden die Plattform mehrfach abgemahnt, wobei auf die Abmahnungen Inhalte teilweise gelöscht wurden. Die geforderten Unterlassungserklärungen wurden jedoch nicht abgegeben, sodass von BROST CLAßEN gerichtliche Schritte eingeleitet wurden.  

Einstweilige Verfügung gegen Plattformen ilovnudes.com und fapfappy.com

Im gerichtlichen Eilverfahren wurden sodann einstweilige Verfügungen gegen die Plattformbetreiber erlassen. Danach wurde es den Plattformen u.a. im Wege des sogenannten Gesamtverbotes ausnahmslos untersagt, intime Fotos oder Videos zu veröffentlichen. Zudem wurde es untersagt, eine auf den Namen der Influencerin lautende Galerie-Seite zu veröffentlichen. Bei Verstößen gegen das Verbot droht den Seitenbetreibern ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR.

Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen / Revenge Porn

Da die Verbreitung der intimen/pornografischen Inhalte gegen den Willen der betroffenen Person strafbar ist (§§ 184k, 201a, 238 StGB, §§ 22, 23, 33 KUG) haben wir für unsere Mandantin zudem Strafanzeige erstattet. Gegen Personen, die die Inhalte veröffentlichen und weiterverbreiten wird ebenfalls rechtlich vorgegangen.

Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen:

„Revenge Porn ist eine Form sexualisierter Gewalt. Betroffene Personen sollten bei entsprechenden Rechtsverletzungen möglichst schnell rechtlich vorgehen, damit sich die Inhalte nicht zu stark weiterverbreiten. Für diejenigen, die derartige Straftaten begehen, kann es sehr teuer werden. Bei derart schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen können Geldentschädigungen bis 100.000 € und darüber hinaus angemessen sein.“  

Rechtsanwältin Dr. Isabel Plum:

„Betroffene von ‚Revenge-Porn‘ sind häufig hohen psychischen Belastungen ausgesetzt und leiden unter Schamgefühlen. Gleichwohl sollten sie sich möglichst schnell an einen spezialisierten Rechtsanwalt / eine spezialisierte Rechtsanwältin wenden, um die (weitere) Verbreitung von Nackt- und Intimaufnahmen effektiv zu unterbinden.“


Die Kanzlei BROST CLAßEN berät Behörden, Unternehmen, Verbände sowie Personen und bekannte Persönlichkeiten in medienrechtlichen Angelegenheiten. In Revenge Porn-Fällen hat die Kanzlei bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen für Betroffene erwirkt.

Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

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