OLG Köln: Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung eines Sachfotos als Teil einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung

9. August 2023

Im Falle einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung in Wort und Bild kann ein Unterlassungsanspruch auch isoliert gegen die Veröffentlichung eines Sachfotos als Identifizierungsmerkmal geltend gemacht werden. Dies unterstrich das OLG Köln in einem von BROST CLAßEN geführten presserechtlichen Eilverfahren in einem aktuellen Hinweisbeschluss.

In dem Verfahren ging es um eine Verdachtsberichterstattung über ungeklärte Strafvorwürfe und ein Ermittlungsverfahren. Die Wortberichterstattung hatte das Landgericht Münster bereits in weiten Teilen untersagt, weil die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung von der berichtenden Zeitung nicht eingehalten wurden. Dagegen hat das Landgericht eine isolierte Angreifbarkeit auch der in den Artikeln veröffentlichten Grundstücksfotos verneint. Hiergegen richtete sich die Berufung an das für presserechtliche Verfahren in NRW zuständige Oberlandesgericht Köln. Das Gericht ist der von BROST CLAßEN vorgetragenen Ansicht gefolgt und hat in einem Hinweisbeschluss bestätigt, dass auch Sachfotos im Kontext einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung isoliert angreifbar sind, wenn die Sachfotos eine Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen. Der Betroffene könne jegliche Identifizierbarmachung im Zusammenhang mit diesen unzulässigen Verdachtsberichterstattungen untersagen lassen. Infolge des Hinweisbeschlusses hat der Verlag ein Teilanerkenntnis abgegeben. Ein weitergehender Antrag des Betroffenen wurde zurückgenommen, sodass in der Sache nur noch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden war. 

In einem anderen Verfahren hatte das OLG Köln bereits entschieden, dass im Falle einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung ein Unterlassungsanspruch auch isoliert gegen die Veröffentlichung eines Personenfotos gerichtet werden kann (OLG Köln, Urteil vom 21.2.2019 – 15 U 132/18).

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