Falschbehauptungen über Model mit einstweiligen Verfügungen untersagt

26. Juni 2023

Auf Instagram wurden mehrere rufschädigende Falschbehauptungen aus dem privaten und beruflichen Bereich über ein bekanntes deutsches Model erhoben. Die Falschbehauptungen wurden sodann auch von mehreren Medien ungeprüft übernommen und in der Berichterstattung weiterverbreitet. Die Behauptungen waren unwahr. Dies wäre den Medien auch mitgeteilt worden, wenn sie das von BROST CLAßEN vertretene Model vor der Berichterstattung ordnungsgemäß angehört hätten.

Unterlassungsanspruch gegen Falschbehauptungen

Durch zahlreiche sofort eingeleitete außergerichtliche und gerichtliche Verfahren hat BROST CLAßEN die Verbreitung der Falschbehauptungen gestoppt. In den gerichtlichen Eilverfahren hat das Landgericht Köln auf Antrag der Kanzlei einstweilige Verfügungen gegen den Urheber der Falschbehauptungen sowie gegen mehrere Medien erlassen.

Löschanspruch gegen Google & Co. bei Falschbehauptungen in Suchtreffern

Flankierend zu diesen Verfahren wurden die Betreiber der bekannten Suchmaschinen (u.a. Google) zur sofortigen Sperre der rechtswidrigen Suchtreffer zu den Falschbehauptungen aufgefordert.

Die Rufschädigung konnte durch das äußerungs- und presserechtliche Eingreifen begrenzt werden. Die rechtswidrigen Falschbehauptungen sind mittlerweile beseitigt.   

Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen:

„Auch dieser Fall zeigt, dass viele Medien ihrer Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor einer Berichterstattung oft gar nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen. Falschbehauptungen Dritter gelangen dann ohne Gegenrede des Betroffenen in die Berichterstattung. Hierdurch werden dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Betroffene muss dann möglichst schnell rechtlich eingreifen, damit die Weiterverbreitung gerade im Internet gestoppt werden kann. Dies ist hier gelungen. Die Falschvorwürfe konnten eingefangen werden und das von uns vertretene Model kann ihre Karriere ohne wesentliche Rufschäden fortsetzen.“


Die Kanzlei BROST CLAßEN berät Behörden, Unternehmen, Verbände sowie Personen und bekannte Persönlichkeiten in medienrechtlichen Angelegenheiten.

Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

Falschbehauptungen – eine kurze rechtliche Einordnung durch den Anwalt

Falschbehauptungen müssen von dem Betroffenen selbstverständlich nicht hingenommen werden. Sie stellen Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte dar. Falschbehauptungen sind nicht vom Schutzbereich der in Art. 5 Abs. 1 GG geregelten Meinungsäußerungsfreiheit umfasst.

Beweislast bei rufschädigenden Behauptungen

Den Äußernden trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrabträglichen Behauptungen wahr sind.

Anhörungspflicht vor Verbreitung rufschädigender Behauptungen

Medien sind verpflichtet, den Betroffenen vor einer Berichterstattung über Vorwürfe bzw. rufschädigende Behauptungen mit ausreichender Frist zur Stellungnahme anzuhören. Eine Berichterstattung ohne vorher erfolgte Anhörung ist rechtswidrig.

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