BROST CLAßEN ist erfolgreich für einen bekannten Mediziner gegen die Verbreitung schwerwiegender Falschvorwürfe vorgegangen. Dem Arzt war unterstellt worden, Patienten im Rahmen von Gutachtenerstellungen sexuell zu missbrauchen. Die Unterstellungen waren frei erfunden und dienten ausschließlich der Rufschädigung des Arztes. Eine Rufschädigung trat bis zum rechtlichen Vorgehen auch spürbar ein, weil die haltlosen Behauptungen sowohl im Internet als auch gegenüber Kooperationspartnern des Arztes verbreitet wurden.
BROST CLAßEN ist gegen die Verbreiter der Falschinformationen konsequent vorgegangen. Bereits außergerichtlich konnten mehrere strafbewehrte Unterlassungserklärungen erwirkt werden. Da es sich um eine gravierende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelte, verlangte unser Mandant von dem Verbreiter der Falschbehauptungen zusätzlich die Zahlung einer Geldentschädigung. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs konnte nun auch eine Entschädigungszahlung im vierstelligen Bereich gegen den Schädiger durchgesetzt werden. Zusätzlich muss der Verbreiter den weit überwiegenden Teil der Prozesskosten tragen.
Geldentschädigung bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei rechtswidrigen Äußerungen in Ausnahmefällen eine Geldentschädigung verlangt werden. Voraussetzung ist eine besonders schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, etwa durch ehrverletzende, rufschädigende oder existenzbedrohende Falschbehauptungen, wenn eine bloße Richtigstellung oder Unterlassungserklärung nicht mehr als angemessener Ausgleich genügt.
Entscheidend sind insbesondere:
- das Ausmaß der Verbreitung,
- die Nachhaltigkeit der Wirkung,
- das Verschulden des Äußernden,
- und die Bedeutung des verletzten Rechtsguts.
Im vorliegenden Fall war die Falschbehauptung nicht nur massiv ehrverletzend, sondern auch geeignet, das berufliche und private Ansehen des Arztes dauerhaft zu beschädigen.
Neben der Durchsetzung einer Geldentschädigung wurde die Verbreitung der Falschbehauptung abgesichert durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen vollständig gestoppt.
Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert. Nachfragen zum Verfahren können an die Rechtsanwälte Dr. Jörn Claßen und Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch) gerichtet werden.
Persönlichkeitsrecht – Beratung und Schutz durch spezialisierten Anwalt
Die Anwälte der Kanzlei BROST CLAßEN vertreten bundesweit Persönlichkeiten aus Medizin, Wirtschaft, Medien und Politik in medienrechtlichen Verfahren. Sie führen regelmäßig Prozesse zu Unterlassung, Gegendarstellung und Geldentschädigung bei rechtswidrigen Äußerungen in Presse, Rundfunk und Internet.