Unterlassungsanspruch durchgesetzt – gerichtlicher Erfolg gegen Eulerpool

2. April 2025

BROST CLAßEN ist für einen Manager eines international tätigen Konzerns erfolgreich gegen eine identifizierende Berichterstattung durch das Finanzportal „Eulerpool“ vorgegangen. Der Manager wurde namentlich in Verbindung mit möglichen Fehlinvestitionen des Unternehmens gebracht. Dabei wurde behauptet, er sei diesbezüglich maßgeblich mitverantwortlich.

Das Medium hatte den Manager vor der Berichterstattung u.a. nicht angehört.  Auch die erfolgte Namensnennung war nicht gerechtfertigt, weil der Manager zumindest in der breiten Öffentlichkeit unbekannt ist.

Das Finanzportal hatte eine Löschung bzw. Anonymisierung der Berichterstattung außergerichtlich abgelehnt. Daraufhin hat BROST CLAßEN den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt und erfolgreich durchgesetzt. Danach muss es das Finanzportal unterlassen, über unseren Mandanten im Zusammenhang mit den Vorwürfen zu berichten.

Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert. Nachfragen zum Verfahren können an Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen sowie Rechtsanwältin Dr. Lea Schwob gerichtet werden.


Die Anwälte der Kanzlei BROST CLAßEN beraten Behörden, Unternehmen, Verbände sowie Personen und bekannte Persönlichkeiten in medienrechtlichen Angelegenheiten. Sie führen regelmäßig Gerichtsverfahren zu Fällen im Bereich der Verdachtsberichterstattung.

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