Klinikum Friedrichshafen: Ehem. Chefarzt erwirkt einstweilige Verfügung gegen den Südkurier und eine Journalistin

Das Landgericht Ravensburg hat dem Südkurier eine Berichterstattung über einen ehemaligen Chefarzt am Klinikum Friedrichshafen verboten. Die Kanzlei BROST CLAẞEN hat die einstweilige Verfügung erstritten.

Das Landgericht Ravensburg hat der Südkurier Medienhaus GmbH sowie einer für die Zeitung tätigen Journalistin im Wege einer einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, unwahre Behauptungen und eine unzulässige Verdachtsberichterstattung in Bezug auf einen Chefarzt zu verbreiten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Hintergrund: Einstellung des Ermittlungsverfahrens und unvollständige Berichterstattung

Gegen einen früheren Chefarzt am Klinikum Friedrichshafen führte die Staatsanwaltschaft Ravensburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Dieses Verfahren wurde mit Verfügung vom 15. Mai 2026 nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt.

In einem am 30. Juli 2026 veröffentlichten Online-Artikel griff der Südkurier die Beschwerde eines Angehörigenanwalts, der seit Beginn des Ermittlungsverfahrens eine eigene Agenda verfolgt, gegen diese Einstellung auf. Dabei vermittelte der Beitrag den Eindruck, es hätten sich im Ermittlungsverfahren lediglich zwei Gutachten mit gegensätzlichen Ergebnissen gegenübergestanden. Dies entsprach jedoch offensichtlich nicht den Tatsachen: Richtigerweise lagen im Ermittlungsverfahren insgesamt fünf Gutachten vor – darunter vier durch die Verteidigung unabhängig voneinander beauftragte Gutachten renommierter Fachexperten sowie das Gutachten des von der Staatsanwaltschaft bestellten, ebenfalls renommierten Sachverständigen, die allesamt ein medizinisches Fehlverhalten des ehemaligen Chefarztes vollumfänglich ausgeschlossen haben.

Das Landgericht Ravensburg bewertete die Berichterstattung insoweit als unvollständig und irreführend und nahm dabei Bezug auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 12. Mai 2026 (VI ZR 346/24)). Werden wesentliche entlastende Tatsachen verschwiegen, entsteht beim Leser ein falscher Gesamteindruck, was rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln ist.

Unwahre Vorwürfe über angebliche Befangenheit des Gutachters

Darüber hinaus griff der Südkurier einen Vorwurf des Angehörigenanwalts auf, wonach der ehemalige Chefarzt und der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter über mehr als zehn Jahre hinweg gemeinsam wissenschaftlich geforscht und bei Kongressen zusammengearbeitet hätten. Damit wurde der Verdacht genährt, das Entlastungsgutachten sei aufgrund einer fachlichen und persönlichen Nähebeziehung gefällig erstellt worden.

Eine solche Zusammenarbeit oder ein direkter wissenschaftlicher Austausch hatten jedoch nie stattgefunden. Das Landgericht stufte diese Behauptungen daher folgerichtig als falsch und rechtswidrig ein.

Fehlende Anhörung führt zur Unzulässigkeit der Verdachtsberichterstattung

Das Gericht stellte zudem klar, dass die Berichterstattung die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung verletzte. Indem die Zeitung und die Journalistin neue Befangenheitsvorwürfe erhoben und wesentliche Entlastungsmomente unerwähnt ließen, wurde der Verdacht gegen den ehemaligen Chefarzt in unzulässiger Weise erneut angefacht.

Vor einer solchen Veröffentlichung wäre eine vorherige Anhörung des Betroffenen zwingend erforderlich gewesen, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und Entlastung zu geben. Da der Südkurier diese gebotene Anhörung unterlassen hatte, war die Verdachtsberichterstattung auch aus diesem Grund rechtswidrig.

Über BROST CLAẞEN: BROST CLAẞEN Medienkanzlei ist eine der führenden Kanzleien für Medien- und Presserecht in Deutschland.

Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost

„Nach Entscheidungen gegen zwei weitere Zeitungen handelt es hierbei um die insgesamt dritte einstweilige Verfügung, die wir für unseren Mandanten erstreiten mussten. Der Südkurier hat erneut gegen journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen. Durch die wiederholte fehlerhafte Berichterstattung entsteht zunehmend der Eindruck einer gezielten Kampagne gegen unseren Mandanten, der durch die Staatsanwaltschaft vollständig entlastet wurde. Welchen Beitrag die Zeitung durch ihre einseitige Berichterstattung an der Situation in Friedrichshafen trägt, mögen die Leser beurteilen.“