Beleidigungen im Netz gegen Bürgermeister mit einstweiliger Verfügung gestoppt

31. März 2023

BROST CLAßEN hat vor dem Landgericht Hanau eine einstweilige Verfügung für einen Bürgermeister einer Stadt in Hessen erwirkt. Anlass waren zahlreiche Beleidigungen einer Nutzerin auf Instagram. Einen nachvollziehbaren Grund für die Anfeindungen gab es nicht. Vielmehr bot der Bürgermeister qua Amt eine passende Angriffsfläche für die verbalen Attacken.

Das passt leider in unsere Zeit: Laut einer repräsentativen Umfrage der Zeitschrift „Kommunal“ im Auftrag des ARD-Politmagazins „report München“ sind etwa 64 Prozent und damit fast zwei Drittel der Bürgermeister in Deutschland nach eigenen Angaben bereits beleidigt, beschimpft, bedroht oder tätlich angegriffen worden.

Vom Landgericht Hanau wurde die einstweilige Verfügung innerhalb weniger Tage erlassen, weil die Persönlichkeitsrechte des Bürgermeisters klar verletzt wurden. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € dürfen die untersagten Äußerungen nicht wiederholt werden.

Die Entscheidung des Landgerichts entspricht der aktuellen Linie des Bundesverfassungsgerichts, wonach wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgern und Politikern auch im öffentlichen Interesse liegt. „Denn eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist“, so das Bundesverfassungsgericht in aktuellem Beschluss vom 19.12.2021 – 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680 Rn. 29 ff.

Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen:

„Gerade Personen, die sich engagieren und in die Gesellschaft einbringen, müssen vor Anfeindungen besonders geschützt werden. Andernfalls wird die Bereitschaft für gesellschaftliches Engagement und die Übernahme öffentlicher Ämter weiter zurückgehen.“ 


BROST CLAßEN ist eine bundesweit und international tätige Kanzlei für Medienrecht und Reputationsschutz sowie gewerblichen Rechtsschutz. Die Kanzlei schützt (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechte durch effektive Rechtsverteidigung sowie strategische Rechtskommunikation.

Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert. Nachfragen zur Gerichtsentscheidung können an Dr. Jörn Claßen gerichtet werden

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