Falschangabe in Google Suche gerichtlich untersagt

20. September 2023

Das Landgericht Koblenz hat Google zur Unterlassung einer Falschangabe in der Google Suche über einen Schulträger verurteilt.

Falschangabe in der Rubrik „Weitere Fragen“ bzw. „Ähnliche Fragen“ der Google Suche

Google schlägt in seiner Suchmaschine unter der Domain www.google.de bei einer Eingabe eines bestimmten Suchbegriffes dem Nutzer sog. „Weitere Fragen“ bzw. „Ähnliche Fragen“ zu dem betreffenden Suchbegriff vor. Ebenfalls werden potentiell passende Antworten zu den Fragen angezeigt. Die zu dem Suchbegriff vermeintlich passenden Fragen und aus dem Internet gecrawlten potentiellen Antworten werden nach algorithmische Datenanalyse miteinander verbunden.

Beispiel:

In dieser Rubrik der Google Suche wurde eine Falschbehauptung über den von BROST CLAßEN vertretenen Schulträger angezeigt. So wurde bei Eingabe eines den Schulträger betreffenden Suchbegriffs in der Rubrik „Ähnliche Fragen“ eine Frage zu den Schulkostenkosten gestellt. In der Antwort auf die von Google aufgeworfene Frage wurde sodann die Höhe eines angeblich verlangten Schulgeldes angezeigt. Diese Antwort war allerdings unwahr, worauf Google mehrfach anwaltlich hingewiesen wurde.

Da Google die Falschangabe auf die anwaltlichen Hinweise jedoch nicht korrigierte und auch die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab, haben wir für unseren Mandanten Klage gegen Google eingereicht. Mit Erfolg: Das angerufene Landgericht Koblenz hat Google zur Unterlassung der beanstandeten Falschangabe in der Google Suche verurteilt. Google hat den Unterlassungsanspruch im Verfahren akzeptiert.

Hohes Ordnungsgeld bei erneuter Falschangabe in Google Suche

Sollte Google die Falschangabe nun erneut in den Google Suchergebnissen anzeigen, dann droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR.

Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen:

„Falschangaben in der Google Suche müssen natürlich nicht hingenommen werden. Google sollte zunächst außergerichtlich zur Korrektur aufgefordert werden. Wenn Google dem nicht fristgemäß nachkommt, kann innerhalb einer Dringlichkeitsfrist eine einstweilige Verfügung beantragt oder auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt werden.“


Die Kanzlei BROST CLAßEN berät Behörden, Unternehmen, Verbände sowie Personen und bekannte Persönlichkeiten in medienrechtlichen Angelegenheiten. Die Anwälte sind ausgewiesene Experten für die Rechtsverteidigung gegen sämtliche Provider wie Google, Facebook oder Bewertungsportale.

Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

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Kontakt

Rechtsanwalt

Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch)