Schneller Erfolg: Google-Unternehmensprofil (My Business) freigeschaltet

4. September 2023

Erneut wurde mit anwaltlicher Unterstützung durch BROST CLAßEN ein Google-Unternehmensprofil binnen einer Woche freigeschaltet.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen lokal anbieten, ist eine Präsenz auf Google unverzichtbar. Für eine bessere Sichtbarkeit in den Google-Diensten nutzen viele daher ein Google Unternehmensprofil (früher: Google My Business). Dabei sollten Unternehmen die Google-Richtlinien beachten, da es andernfalls zu einer Sperre des Google Unternehmensprofils kommen kann.

In einem aktuellen Fall war ein regionaler Möbel-Einzelhändler von einer Google-Sperre betroffen. Ohne Angaben von Gründen sperrte Google das Unternehmensprofil. Gleichzeitig erstellte Google ein Duplikat des Profils, auf welches der Profilinhaber jedoch nicht zugreifen konnte. Hierdurch konnten keine Änderungen am Profil vorgenommen werden. Auch die Produkte des Unternehmens, die auf dem ursprünglichen Google-Profil angeboten wurden, erschienen nicht mehr im Duplikat.

Freischaltung Google Unternehmensprofil erst nach anwaltlicher Aufforderung

Die Sperre des ursprünglichen Profils war vollkommen unberechtigt. Denn es lagen keine Verstöße gegen die Google-Richtlinien vor. Gleichwohl blieben mehrere nichtanwaltliche Versuche einer Freischaltung ohne Erfolg. Erst durch eine anwaltliche Aufforderung durch BROST CLAßEN konnte die Freischaltung des Unternehmensprofils gegenüber Google durchgesetzt werden. Auch das Duplikat wurde in der Folge von Google gelöscht. Sämtliche Produktbilder und die positiven Bewertungen werden wieder angezeigt.

Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):

„Die Sichtbarkeit bei Google ist heutzutage für viele Unternehmen elementar, um neue Kunden zu gewinnen. Die Sperre eines Google Unternehmensprofils macht sich häufig in den Umsatzzahlen bemerkbar. Mit der richtigen Herangehensweise ist eine schnelle Freischaltung möglich. Sperrt Google ohne nähere Begründung, ist dies rechtswidrig, da u.a. gegen das Willkürverbot verstoßen wird. Bei unberechtigten Sperren sind neben dem Anspruch auf Freischaltung auch Schadensersatzansprüche gegen Google denkbar. Google ist außerdem dazu verpflichtet, sämtliche Funktionen freizuschalten. Auch die Bewertungen müssen bei einer Freischaltung wieder angezeigt werden.“


BROST CLAßEN ist auf das Medienrecht spezialisiert. Die Anwälte sind ausgewiesene Experten für die Rechtsverteidigung gegen sämtliche Provider wie Google, Facebook oder Bewertungsportale. Für Fragen und Anliegen sind sie unter mail@brostclassen.de oder 0221 48 55 77 90 unkompliziert erreichbar.

Mehr zum Thema:

Kontakt

Rechtsanwalt

Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch)