Die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei BROST CLAẞEN hat für einen professionellen Sportler erfolgreich Ansprüche wegen schwerwiegender Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durchgesetzt.
Eine sogenannte „Lovefluencerin“ hatte Details über die gemeinsame Kennlerngeschichte sowie hochprivate Einblicke in das Familienleben und die Sexualität des Mandanten öffentlich wirksam über Instagram sowie in einem Podcast kommerziell verwertet. Veröffentlicht wurden unter anderem heimlich aufgezeichnete Video- und Tonmitschnitte aus privaten Videoanrufen. Darüber hinaus schilderte die Influencerin die persönliche Kennlerngeschichte mit dem Mandanten und kommentierte diese ausführlich. Die Veröffentlichungen stellten einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Mandanten dar. Darüber hinaus wurde auch seine Intimsphäre betroffen, indem Angaben zu seinem Sexualleben offengelegt wurden.
Zwar wurde der Mandant verpixelt dargestellt und nicht namentlich genannt. Gleichwohl konnte er jedenfalls durch seinen Bekannten-, Familien- und Kollegenkreis eindeutig identifiziert werden. Aus-schlaggebend waren die Vielzahl der veröffentlichten Details, darunter sein Alter, sein Beruf, seine sportliche Betätigung, gezeigte Bildausschnitte sowie seine unverändert wiedergegebene Stimme.
Die Folgen reichten von erheblichen Belastungen im persönlichen Umfeld bis hin zu beruflichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Inhalte wurden einem Publikum von mehreren zehntau-send Followern zugänglich gemacht.
Nach einer außergerichtlichen Abmahnung durch die Kanzlei BROST CLAẞEN gab die „Lovefluencerin“ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und löschte die betreffenden Inhalte umgehend von ihren Kanälen.
Im anschließenden gerichtlichen Verfahren bezüglich einer Geldentschädigung als Ausgleich für die schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen konnte nun ein weiterer wichtiger Erfolg erzielt werden: Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs verpflichtete sich die „Lovefluencerin“ zur Zahlung von 7.000 € an den Sportler. Daneben hat sie die Kosten für die Abmahnung erstattet.
Der Fall verdeutlicht einmal mehr die juristischen Grenzen kommerzieller Content-Erstellung im Social-Media-Bereich. Eine Veröffentlichung von Inhalten aus dem Bereich der Privatsphäre Dritter ist nur mit Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Das gilt erst recht dann, wenn mit der Veröffentlichung kommerzielle Interessen verfolgt werden.
„Auch im Zeitalter von Social Media und Storytelling durch sogenannte „Lovefluencer“ greift der Persönlichkeitsschutz für Betroffene, wenn in deren Privatsphäre eingegriffen wird. Die rechtlichen Möglichkeiten reichen von Lösch- und Unterlassungsansprüchen bis hin zu Geldentschädigung bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen.“
Rechtsanwalt Dr. Oliver Lampe:
„Die Geldentschädigung wird von den Gerichten nur zurückhaltend zugesprochen. Umso mehr zeigt das erzielte Ergebnis, dass sich eine konsequente Rechtsdurchsetzung lohnen kann. Neben einer umfassenden Dokumentation der Veröffentlichungen war insbesondere die rechtliche Aufarbeitung und Einordnung der zahlreichen Einzelverletzungen entscheidend, um die Schwere des Eingriffs nachvollziehbar darzustellen. Der Fall zeigt zugleich, wie wichtig ein schnelles Vorgehen gegen rechtswidrige Veröffentlichungen in sozialen Medien ist. Durch eine frühzeitige Abmahnung konnten die Inhalte bereits wenige Tage nach ihrer Veröffentlichung entfernt und eine weitere Verbreitung begrenzt werden.“
Hintergründe zum Fall
Lovefluencer
Ein Lovefluencer ist eine Person in den sozialen Medien – wie TikTok, Instagram oder YouTube –, die sich auf die Themen Liebe, Dating, Beziehungen, Herzschmerz und persönliche Entwicklung spezialisiert hat.
Sie nutzen ihre Reichweite, um Dating-Tipps, Beziehungsratschläge oder Analysen zu zwischenmenschlicher Kommunikation (z. B. Bindungstypen, toxischen Verhaltensweisen oder Red Flags) zu teilen.
Zum Anspruch auf Geldentschädigung
Eine Geldentschädigung (oft auch umgangssprachlich als Schmerzensgeld bezeichnet) wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gibt es in Deutschland nicht automatisch bei jedem Verstoß. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt daran sehr hohe Hürden. Es muss sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handeln. Ob eine Verletzung schwerwiegend ist, prüft das Gericht im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Kriterien für die Schwere sind:
- Betroffene Lebenssphäre: Ein Eingriff in die Intimsphäre (z. B. Nacktfotos, heimliche Aufnahmen im privaten Raum) wiegt deutlich schwerer als ein Eingriff in die Privat- oder Sozialsphäre.
- Grad des Verschuldens: Handelte der Schädiger vorsätzlich, rücksichtslos oder aus reiner Sensationslust/Gewinnabsicht?
- Reichweite & Medienwirkung: Wurde die Aussage/das Bild vor Millionenpublikum (TV, Social Media mit hoher Reichweite, Presse) verbreitet oder nur im kleinen Kreis?
- Verhaltensweisen des Schädigers: Hat der Täter trotz Abmahnung oder Unterlassungsaufforderung uneinsichtig weitergemacht (Hartnäckigkeit)?
Über BROST CLAẞEN:
BROST CLAẞEN ist eine hochspezialisierte Boutique-Kanzlei für Medienrecht und Presserecht mit Sitz in Köln. Die Kanzlei vertritt Unternehmen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Privatpersonen bundesweit bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Persönlichkeitsrecht.