Für ein Unternehmen aus der Lebensmittelbranche konnte BROST CLAßEN außergerichtlich die Löschung von rechtswidrigen Bewertungen durchsetzen, welche anonym in dem Google Feature „Fragen und Antworten“ (Q&A, Questions and Answers) veröffentlicht wurden. Diese Kategorie bietet Google (ähnlich wie Rezensionen) für sämtliche Google-Unternehmensprofile an. Sie dient dazu, dass Nutzer Fragen zum Unternehmen stellen können, welche von dem Unternehmen und / oder anderen Nutzern beantwortet werden.
In dem Fall der Mandantin von BROST CLAßEN wurden in der Kategorie „Fragen & Antworten“ jedoch überwiegend beleidigende und schmähende Inhalte veröffentlicht. Bei den Nutzern handelte es sich zudem um Personen, die nachweislich keine Kunden des Unternehmens waren. Die meisten veröffentlichten Kommentare beinhalteten auch keine Fragen. Dennoch wurden sie von Google zunächst nicht entfernt.
Für Google „Fragen und Antworten“ gelten rechtliche Maßstäbe zur Löschung von Online-Bewertungen
Wird die Google-Kategorie „Fragen und Antworten“ dazu genutzt, generelle Kritik an dem betroffenen Unternehmen zu äußern, sind die gleichen äußerungsrechtlichen Maßstäbe wie an eine Online-Bewertung anzulegen. Danach dürfen Bewertungen nur von Personen veröffentlicht werden, die einen tatsächlichen Kontakt zum Unternehmen schildern Außerdem darf die Bewertung keine Schmähungen und / oder Beleidigungen enthalten.
Nach einer anwaltlichen Löschungsaufforderung durch BROST CLAßEN hat Google das Prüfverfahren eingeleitet. Im Prüfverfahren müssen die Bewerter einen Nachweis über den Kontakt zum Unternehmen vorlegen. Zu diesem Schritt ist es in diesem Fall bereits nicht gekommen. Denn Google hat nach der eingeleiteten Prüfung festgestellt, dass es sich bei den beanstandeten Bewertungen nicht um „Fragen“ zu dem Unternehmen handelte und die Äußerungen daher gegen die Google-Richtlinien zu „Fragen und Antworten“ verstoßen. Ein weiterer Richtlinienverstoß lag in den veröffentlichten Beleidigungen. Die Bewertungen wurden daher gelöscht.
Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Google-Bewertungen eines Unternehmens sind relevanter Bestandteil der Außendarstellung gegenüber Geschäftspartnern sowie Kundinnen und Kunden. Ohne Anlass verfasste negative und somit rechtswidrige Bewertungen müssen Betroffene nicht hinnehmen. Dabei gelten die rechtlichen Maßstäbe auch für Äußerungen, die in der Kategorie „Fragen und Antworten“ unter dem Deckmantel der Anonymität veröffentlicht werden.“
Die Anwälte der Kanzlei BROST CLAßEN beraten Behörden, Unternehmen, Verbände sowie Personen und bekannte Persönlichkeiten in medienrechtlichen Angelegenheiten. Sie vertreten in zahlreichen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren gegen Plattformen wie Google, Meta, TikTok & Co.